ret_marut

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81p

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13 years ago @ webMoritz.de - Am Donnerstag: Bildung... · 0 replies · +1 points

Jaja, immer die diese Gewalt der Bücher ... :D

"... allein auch die Theorie wird zur materiellen Gewalt, sobald sie die Massen ergreift."
(Karl Marx: Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Einleitung)

13 years ago @ webMoritz.de - Jusos wollen Aussteige... · 0 replies · +1 points

"Sowohl das Angebot zur Beratung von Verbindungsstudenten in Leipzig, als auch das in Göttingen, dürfen als Reinfall betrachtet werden."

Recht wacklige Hypothese.

13 years ago @ webMoritz.de - Gregor Gysi über die ... · 1 reply · +1 points

Kurzer Hinweis am Rande:
Gregor Gysi weiss es, Martin Hackbarth sollte es eigentlich auch wissen: Sahra Wagenknecht heisst die gute Frau, mensch schaue mal auf das H im Vornamen.

13 years ago @ webMoritz.de - Jusos wollen Aussteige... · 0 replies · +1 points

Gib dem Projekt doch mal ein halbes Jahr, dann kann eine Zwischenbilanz gezogen werden, ob und in welchem Maße es von den Betroffenen angenommen wurde. Die anfallenden Kosten für solch ein Projekt sind zudem relativ gering.

Und Alkoholismus ist vermutlich das geringste Problem bei studentischen Verbindungen (wenn auch kein zu vernachlässigendes). Das interne Mobbing und der Gruppendruck gegen potentiell Aussteigewillige scheint mir weitaus drängender für die Betroffenen.

Probleme einfach als nicht existent abzutun, löst sie nicht.

13 years ago @ webMoritz.de - AStA übt Kritik an ne... · 0 replies · +1 points

Eric, lass Dich mal nicht von Peter Singer einlullen. Singer geht es bei der Gleichsetzung von Mensch und Tier einzig um die Herabwürdigung menschlichen Lebens. In seiner "utilitaristischen" (ich würde eher sagen antihumanistischen) Weltanschauung dreht es sich letztlich um die Frage nach wertem und unwertem Leben, festgemacht an frühkindlichen Behinderungen. Da sind wir dann flugs beim Thema Eugenik und Euthanasie.

Brodkorbs Äußerung von 2004 jedenfalls laufen in die selbe Richtung wie Singer. Ich hoffe mal, dass er (Brodkorb) seine Position dazu in den letzten 7 Jahren grundlegend geändert hat.

Die Flaig-Hochjubel-Geschichten sowie Brodkorbs Gefälligkeitsrezensionen bei Endstation Rechts für Gestalten wie Karlheinz Weißmann (Autor des neurechten Instituts für Staatspolitik) zeigen überdies, auf was für sumpfigen Pfaden Mathias Brodkorb sonst noch so wandelt. Oder wie es David Begrich im August im "Freitag" so treffend formulierte: "Mathias Brodkorbs Interventionen zu gunsten neurechter Publizisten bewirken, worauf alle Bemühungen des Milieus seit langem zielen: diskursive Aufwertung."

Ob so jemand wirklich für den Posten als Bildungsminister in MV geeignet ist, wage ich ernstlich zu bezweifeln.

13 years ago @ webMoritz.de - AStA übt Kritik an ne... · 0 replies · +1 points

Passt auch ganz gut zu Brodkorbs Lobhudeleien auf Hern Flaig, seines Zeichen Professor (erst in HGW, dann in HRO), welcher bekannt wurde durch seine rechtslastigen Äußerungen und den Vergleich des Holocaust mit seinem "Rotz im Taschentuch".

Ob so jemand wirklich Bildungsminister werden sollte?

13 years ago @ webMoritz.de - Streit um Hausordnung:... · 2 replies · +1 points

"Allgemeine Gesetze sind grds. keine solchen, die sich gegen eine bestimme, konkrete Meinung richten."
Mir ist das schon klar, aber gut dass Du es noch mal explizit erwähnst, denn es dürfte durchaus nicht allen hier Mitlesenden bekannt sein.

Das Bundesverfassungsgericht (da sind wir wieder bei der Verfassungsauslegung, s.o.) hat sich ja bekanntlich in seinem Wunsiedel-Urteil auf den Standpunkt gestellt, dass bei der Verherrlichung nationalsozialistischer Positionen eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze grundrechtsimmanent sei.

Dem GG liegt historisch ein antifaschistisch-demokratischer Grundkonsens zugrunde. Ohne die Befreiung Deutschlands vom Faschismus gäbe es gar kein Grundgesetz. Es ist sozusagen die Grundvoraussetzung für die bestehende Verfassung. Entsprechend kann eine faschistische Meinung auch nicht durch Pochen aufs Grundgesetz legitimiert werden.
Da kommen wir dann tatsächlich wieder auf den Art. 139 GG, der ja nicht grundlos darin aufgeführt ist. Die einen Mütter und Väter des GG waren der Parlamentarische Rat, die anderen waren die alliierten Besatzungsmächte, die gemäß des Potsdamer Abkommens wirkten. Grundlage dieses Potsdamer Abkommens war u.a. die flächendeckende Entnazifizierung und Säuberung aller gesellschaftlichen und staatlichen Bereiche von faschistischen Einflüssen. Daher der Art. 139 GG, ohne den das Grundgesetz von den westlichen Besatzungsmächten nicht akzeptiert worden wäre. Dieser Art. 139, der ja heute gerne als "obsolet" abgetan wird, hat weiterhin Bestand. Und es hat ja seine Gründe, warum bisher niemand im Parlament drangegangen ist, diesen aus der Verfassung zu streichen. ;)

"Gesetze und dergleichen müssen meinungsneutral, also auch politisch meinungsneutral sein."
Aus meiner Sicht ist Faschismus nicht als Meinungsäußerung zu werten, sondern als Verbrämung von Verbrechen. Faschismus ist ein direkter Kontrapunkt zum Art. 1 Abs. 2 GG, in dem ja gerade die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage hervorgehoben werden. Der Faschismus ist als Ideologie notwendigerweise darauf angewiesen, diese Allgemeingültigkeit der Menschenrechte zu negieren; nur so kann er sich als politische Formation der bürgerlichen Herrschaft überhaupt politisch behaupten.
(Das ließe sich jetzt noch länger ausführen in Hinsicht auf Wechsel der sozialen Hauptstütze etc., aber ich denke, die Kernaussage ist klar geworden.)

"Wer keine Ahnung hat, einfach mal Fr**** halten!"
Ist das jetzt eine Einschränkung durch ein allgemeines Gesetz gemäß Art. 5 Abs. 2? ;)

13 years ago @ webMoritz.de - Streit um Hausordnung:... · 3 replies · +1 points

Ich fang mal pragmatisch mit dem Schluss an, Deiner ideologischen Kernaussage, um dann zum eigentlichen Konkreten zurückzukehren:

"Eine Bitte noch: Trenne noch politische Ideologie von der pragmatischen Juristerei. Das gehört nicht zusammen und führte in der Vergangenheit immer zu sehr negativen Ergebnissen, wenn man es denn mal nicht getrennt hielt. "

Verfassungen ebenso wie einfache Gesetze sind nichts anderes als die Festschreibung des aktuellen Gesellschaftskompromisses. Entsprechend sind beide auch keine ehernen Erscheinungen, sondern unterliegen regelmäßigen Veränderungen, erzeugt durch die Klassenauseinandersetzung sowie die Widersprüche innerhalb der herrschenden Klasse. (Dabei hängt das Rechtssystem den realen gesellschaftlichen Verhältnissen meist sogar hinterher.)
Das was Du "pragmatische Juristerei" nennst, ist das Auslegen und Ausformen dieses vorab durch gesellschaftliche Kämpfe geschaffenen Status quo. Da wird dann geschaut, wo im eigenen (politischen, ökonomischen) Interesse die Auslegung entsprechend verschoben werden kann, wie neue herrschende Meinung geschaffen werden kann. Wenn das kein politisches Handeln ist, was soll denn dann überhaupt politisch sein?
Das wäre genauso absurd wie zu behaupten, das alltägliche Ware Arbeitskraft vs. Lohn Verhältnis wäre kein Bestandteil des Kampfes zwischen den Klassen.

Zur Ideologiekritik des bürgerlichen Rechts empfehle ich wie stets Paschukanis (Allgemeine Rechtslehre und Marxismus, Versuch einer Kritik der juristischen Grundbegriffe). - Lässt sich auch von (angehenden) Volljuristen lesen. ;)

"Anmaßung mehr Ahnung von dem Fach zu haben, als zwei Prof. Dr. iur. von denen einer auch noch Verfassungsrichter ist, grenzt an Größenwahn, Überheblichkeit und Selbstüberschätzung"

Derartige "Anmaßungen" habe ich mir ja wohl kaum herausgenommen. Und "Größenwahn" (hier geht es um eine banale Hausordnung!) liegt mir ehrlich gesagt auch ziemlich fern.
Ich habe lediglich dargelegt, warum die von Joecks und Kohler vorgebrachten Formeln die ursprüngliche politische Kernaussage des Rektorats und des Senats ad absurdum führen. Außerdem führte ich an, in welch politisches Umfeld sich Kohler mit seiner Ausführung begibt, nämlich in die ausgetretenen Fußstapfen der politischen Totalitarismusdoktrin. Ob ihm das bewusst ist, vermag ich nicht einzuschätzen, jedenfalls begibt er sich damit in sehr trübes Fahrwasser.

"Gesetze werden auf Grundlage dieser Verfassung erlassen. Was da nicht passt, wird von Karlsruhe kassiert. Die Formulierung ist also deutlich untermauert."
Bitte keine Allgemeinplätze. Das ist doch unstrittig. (btw: Karlsruhe zeigt ja durchaus, dass die Verfassung nicht allein durch 2/3-Mehrheit im Parlament geändert werden kann, sondern auch durch mehr oder minder freie Auslegungen/Konkretisierungen des Bundesverfassungsgerichts, so z.B. bzgl. der Frage des Kunstbegriffes oder der informationellen Selbstbestimmung, um mal zwei bekanntere Punkte aufzugreifen.)

Eine Regelung, die besagt, dass alles verboten ist, was nicht durch die Verfassung erlaubt oder durch die Grenzen der allgemeinen Gesetze eingeschränkt ist, ist doch lediglich tautologische Prosa. - Und geht zudem am Thema, nämlich ein administratives Zeichen gegen Rechts zu setzen, völlig vorbei.

13 years ago @ webMoritz.de - Streit um Hausordnung:... · 5 replies · +1 points

"Die Antwort steckt eigentlich schon in Deinem Zitat."
Ne, das Zitat ist Geschwurbel. Wo soll da erhöhte Rechtssicherheit in den Begriffen sein?

"Was nämlich der Senat für Rassismus, Antisemitismus oder sonstwelchen -ismus hält, muss (im Ernstfall einer Klage) noch längst nicht vor einem ordentlichen Gericht so gesehen werden."

In der Tat. Denn jede Auseinandersetzung vor Gericht ist immer auch eine um unterschiedliche Positionen, ein Ringen um politische bzw. ökonomische Positionen. Die Auseinandersetzung wird dabei halt nur in juristische Gewänder gepackt. (Wie auch das Recht immer nur Ausdruck der jeweiligen momentanen gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse ist.)
Die meisten Gesetze, insb. wenn es sich um Öffentliches Recht handelt, unterliegen einem Interpretations- und Ermessensspielraum, der stets hart umkämpft ist.
Das ist bei Kohlers Version nicht anders. Problem bei seinem Vorschlag ist allerdings, dass die politische Kernaussage schon im Wortlaut vernebelt wird. Aus einem Paragraphen gegen rechtsextreme Umtriebe an der Uni wird so ein Strauß an Beliebigkeit, der zudem verdammt nah an der Totalitarismus-Doktrin angesiedelt ist.

Das Ganze wäre in etwa so, als würde ich ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsforschung an der Uni aufstellen, in die Satzung aber "die durch die Verfassung und die verfassungsmäßigen allgemeinen Gesetze bestimmten Grenzen erlaubten Verhaltens, insbesondere der Freiheit von Wissenschaft und Forschung, überschreitet” schreiben. - Statt Rüstungsforschung zu untersagen, verbleibt lediglich eine hohle Phrase. Ähnlich im realen Fall, wo der Kampf gegen rechtsextreme Erscheinungen bei Kohlers Entwurf auch nur hohle Phrase bleibt. Wer ein "Störkraft"-T-Shirt trägt oder Thor Steinar oder sich "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" (siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,... ) auf den Pulli drucken lässt, wird auch mit Kohlers Paragraphenphrase weiterhin mit solchem Outfit an der Uni herumstolzieren können. - Das war jedenfalls nicht die Intention des Rektorats und des Senats. Daher benutzte ich bewusst den Begriff "verwässern", denn nichts anderes geschieht hier.

13 years ago @ webMoritz.de - Streit um Hausordnung:... · 8 replies · +1 points

Und das Gestelze soll weniger verwässernd sein??

"Als Neuregelung schlug Kohler damals vor, dass Verhalten verboten sein soll, das “die durch die Verfassung und die verfassungsmäßigen allgemeinen Gesetze bestimmten Grenzen erlaubten Verhaltens, insbesondere der Meinungsfreiheit, überschreitet.”

Wo ist denn da die Konkretisierung bzw. gar Verschärfung? Das ist doch lediglich Luftpumpe.

Warum nicht eine klare Regelung, wie sie z.B. auch in (manchen) Sportstadien vorkommt: Keine Nazi-Klamotten, kein Rassismus, kein Antisemitismus. - Da muss dann niemand über das Überschreiten des "durch die verfassungsmäßigen allgemeinen Gesetze bestimmten Grenzen erlaubten Verhaltens" herumschwurbeln.