Peter_Madjarov

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9 years ago @ webMoritz.de - Brinke: Weltkriege. DD... · 2 replies · +1 points

Es ist schon bemerkenswert, dass du offensichtlich von Jura keine Ahnung hast, aber mit geschliffener Sprache so tun willst als ob. Hoffentlich verraten die "bewerten Handlungen" (was ist das? "bewährten", weil es schon immer so gemacht wird?) auch einem Nichtjuristen/einer Nichtjuristin, dass man bei deinen Worten skeptisch bleiben sollte. Und weiter: "Jeder Jurist, als Organ der Rechtspflege" - vielleicht hast du ja mal was mit Jura zu tun gehabt und irgendwo gehört, dass nach herrschender Auffassung eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt ein Organ der Rechtspflege ist. Aber sicher nicht "jeder Jurist"!

Aber lassen wir diese eher formellen Punkte, entscheidend ist: du forderst Anerkennung dafür, dass die Handlungen (ich vermute mal, du meinst die der Polizei) eine Folge von unrechtmäßigen Handlungen der Besetzer waren. Ja und? Darf die Polizei machen, was sie will, nur weil andere zuvor unrechtmäßig gehandelt haben? Das, was du hier andeutest, ist kein Rechtsstaatsdenken, sondern Polizeistaatsschrecken.
Dein Rechtsstaatsgesäusel entlarvt sich hier also als politische (und eben nicht juristische) Stellungnahme. Und es erscheint mir wichtig, diese beiden Ebenen auseinander zu halten. Klar hat Schmidt auf rechtsstaatlichem Wege einen Räumungstitel erwirkt. Aber das hat eben mit der politischen Debatte um die Brinke nichts zu tun, alternativlos war da nix. Es hätte auch andere Lösungen geben können.

Im Übrigen empfehle ich dir, auch einmal zu hinterfragen, ob denn wirklich alle Menschen deinen unbedarften Anarchie-Begriff teilen oder ob das Anarchie-Statement auf der Brinke vielleicht etwas anderes bedeutet hat als das am Stammtisch beliebte Chaos. Auch zur Geschichte und zur Nutzung der Brinke besteht noch großer Nachholbedarf. Erkundige dich mal, was für Gewerbe über jahrzehnte in der Brinke betrieben wurden und ob die letzten Wohnraummieter*innen ihre Wohnungen verlassen haben, weil sie s wollten oder weil sie es mussten...

11 years ago @ webMoritz.de - Diskussion um Gewalt b... · 2 replies · +1 points

Fakt ist, dass das tatsächliche Opfer mehr als nur Schürfwunden erlitten hat. Ich darf und will keine Details ausplaudern, aber spätestens bei der mündlichen Verhandlung vor Gericht kannst du dir ja anhören, was vorgefallen ist.

11 years ago @ webMoritz.de - Diskussion um Gewalt b... · 2 replies · +1 points

Rennt er weg, weil er vielleicht eine Körperverletzung begangen hat und dafür nicht belangt werden will? Hätten nicht gleich mehrere Zeug*innen die Situation beobachtet und die Polizei vehement aufgefordert, ihn zu ergreifen und seine Personalien festzustellen, hätte es vielleicht geklappt, still und heimlich zu entfernen...

11 years ago @ webMoritz.de - Diskussion um Gewalt b... · 4 replies · +1 points

Ich finde es ja schon mal einen Fortschritt, dass du die Schutzbehauptung der Rechtfertigung nach § 127 StPO stillschweigend fallen lässt und - wie andere rechte Kommentare zu diesem Vorfall - auf Notwehr überschwenkst. Ich könnte jetzt auch bei dieser Schutzbehauptung wieder ausführen, dass sie nicht trägt - auch hier bietet das Videomaterial deutliche Anhaltspunkte, dass Notwehr nicht vorliegt. Das Opfer rennt an Marcus G. vorbei, ohne ihn zu beachten - warum solte sich Marcus G. angegriffen fühlen. Im Gegenteil, er wendet sich ruhig um, fokussiert das Opfer und tritt zu. Erst als dieser zu Boden geht läuft er hektisch weg. Notwehr?
Aber du zitierst natürlich "ganz objektiv" Behauptung, er habe sich mit einem Stuh verteidigen wollen. Diese ist nirgendwo belegt, sondern taucht einzig und allein in Stellungnahmen der NSG auf. Wenn du nicht dabei gewesen sein willst, ist es höchst unlogisch, sich auf die Behauptung der Seite des Verdächtigen zu stützen.

11 years ago @ webMoritz.de - Diskussion um Gewalt b... · 14 replies · +1 points

Ach je, dieses ständige zusammenhanglose Behaupten, das suggerieren soll, man verstünde etwas von Recht, hat aber das subsumieren vergessen.
Klar gibt es den § 127 StPO, der abstrakt auch eine Festnahme rechtfertigt. Auf den haben sich die "Nationalen Sozialisten Greifswald" auch direkt nach dem Tritt des Marcus G. auf ihrer facebook-Seite berufen (beim Fleischervorstadtbog haben die Kommentatoren von rechtsaußen nun auf Nothilfe, also § 32 StGB umgeschwenkt - hast du das noch nicht mitbekommen?).
Nur: er setzt erstens voraus, das jemand zumindest dringend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben. Das du behaputest, der von Marcus G. Verletzte hätte das getan, ist ein starkes Stück. Marcus G. selbst hätte darauf schon mit einer Unterlassungsklage reagiert. Bei deiner Behauptung liegt eine Verleumdung sehr nahe, denn das Opfer hat definitiv keine Straftat begangen.
Und zweitens müsste die Handlung des Marcus G. von einem Festnahmewille getragen sein. Das kann bei seiner Reaktion nach dem Tritt (hektisches Davonlaufen) nur als Schutzbehauptung bezeichnet werden.
Übrigens noch eine weitere juristische Korrektur: Die Anwendung des Begriffs "Störer" auf alle Demonstrierenden ist falsch. Die Protestkundgebung war angemeldet, sodass hier nur ein verfassungsmäßigen Recht wahrgenommen wurde. Wenn aus der Versammung heraus vereinzelt Gemüse geworfen wird, dann wird allein daduch die Versammung nicht unfriedliche und die Teinehmenden damit nicht zu Störenden. Das ist spätestens seit dem Brokdorf-Beschluss des BVerfG klar. Mir scheint es aber, dass es dir beim juristische Begriffe in den Raum werfen gar nicht um den Inhalt geht, sondern dass du nur von dem Thema des Artikels ablenken willst.
Deshalb halten wir fest: Marcus G. hat am 29. Juli auf dem Greifswalder Markt einen Gegendemonstranten getreten und verletzt. Das ist spätestens seit der Veröffentlichung des Videos eindeutig, die vorgebrachten Rechtfertigungen (Festnahmerecht, Nothilfe) erscheinen bei der ersichtichen Tatsachenlage als Schutzbehauptungen. Den Rest wird das Amtsgericht Greifswald klären.

11 years ago @ webMoritz.de - „Nutzen statt besitz... · 3 replies · +1 points

Wegen Klugscheißereien wie dieser sind wir Jurist*innen so unbeliebt - jede*r weiß was gemeint ist, aber in der Sprache des BGB passt es nicht, und deshalb soll es falsch sein.
Ein Blick über den Tellerrand würde dir nicht nur helfen, zu erfahren, dass es andere Rechtsordnungen anders machen als in Deutschland und trotzdem funktionieren, sondern auch, dass es in den USA lebendige Non-Profit-Szenen gibt, die unserem Hollywood-geprägtem Mainstreambild nicht entsprechen u.v.m.

11 years ago @ webMoritz.de - Und wieder wird gewählt · 0 replies · +1 points

Sehr schade und ziemlich unfair für den Betroffenen ist, dass das Profil von Senatsmitglied Felix Schriegel trotz Abgabe nicht im gedruckten Wahlheft auftaucht. Genauer gesagt: Bei der Aufzählung von Kandidatinnen und Kandidaten der "Solidarischen Universität" am Anfang der Listenvorstellung taucht sein Name auf, aber dann nicht bei den Einzelprofilen. Da bekommen sogar die, die kein Profil abgegeben haben, mehr Platz.. Sieht ganz so aus, als ob er einfach vergessen wurde und ich frage mich, ob das bei Wahlheften inzwischen zum guten Ton gehört. Ist ja nicht das erste Mal, dass das passiert...
Wenigstens ist sein Profil im Onlineportal, obwohl sich das vermutlich wesentlich weniger Menschen ansehen werden: http://webmoritz.de/2013/01/11/felix-schriegel-2/

12 years ago @ webMoritz.de - Wolgast ist bunt · 0 replies · +1 points

"Eines jedoch können sie (leider) ganz klar für sich verbuchen: Deutschlandweite Schlagzeilen."

Sie [die Nazis] erfahren aber keine Aufmerksamkeit im positiven Sinne, sondern werden dadurch immer weiter zurückgedrängt.
http://www.publikative.org/2012/11/12/angeschlage...
"Das Entsetzen über die Terrortaten und die Verunsicherung des rechtsextremen Milieus sind eine Chance, dem braunen Bodensatz im gesellschaftlichen Diskurs weiteres Terrain zu entziehen. Es ist gut, wenn immer mehr Menschen empört und lautstark gegen Rechtsextremismus auf die Straße gehen. Das könnte ein wichtiger Grundimpuls sein für eine offensive Auseinandersetzung mit den rechtsextremen Inhalten und deren Protagonisten. Eine solche Auseinandersetzung ist notwendig. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass vor allem die NPD ihrer Opferrolle beraubt wird, die – noch – für einen notdürftigen Zusammenalt der “braunen Kameraden” sorgt. Wegschauen, aus Sorge um den guten Ruf der eigenen Kommune ist da ebenso wenig hilfreich wie der reflexhafte Ruf nach einem “Kampf gegen Extremismus von rechts und links”.

Die mediale Dauerpräsenz des Themas “Rechtsextremismus” hat der Szene erkennbar nicht genützt, sondern schwer geschadet. Zur Entwarnung gibt es aber keinen Anlass. Denn die Erfahrung lehrt: Auch ein angeschlagener Boxer kann im Ring noch gefährlich werden."

12 years ago @ webMoritz.de - StuPa-Ticker zum Nachl... · 1 reply · +1 points

Dieser Diskussionspunkt wurde ja nicht erst jetzt entdeckt, sondern schon ausführlich diskutiert. Dass Hochschulgremien "hochschulöffentlich" tagen, kann auf zwei Weisen interpretiert werden:

1. restriktiv: es ist nur die Hochschulöffentlichkeit zugelassen. Argument: Das Recht auf Transparenz ist zwar demokratisch enorm wichtig, aber nur diejenigen, die auchan der demokratischen Körperschaft teilhaben. Gegenüber anderen besteht - weil es sie nichts angeht - eine Geheimhaltungspflicht. --> so sieht es der Senat. Würde die Studierendenschaft dem folgen, dürften Dokumente auch nur auf einen Server, der ausschließlich Studierenden (und nicht Lehrenden) der Uni Greifswald zugänglich ist, veröffentlich werden. Und übrigens wäre eine Berichterstattung im Internet bei konsequenter Betrachtung dann Liveticker und Artikel über den Sitzungsverlauf auch fraglich, denn was in den Dokumenten steht, kann ja dort auch wiedergegeben werden, was die Geheimhaltungspflicht verletzen würde.

2. liberal: es dürfen auch andere als die Universitätsmitglieder zuschauen/mitlesen etc. "hochschulöffentlich" bedeutet eine Mindestanforderung. Studierenden muss der Zugang zu Sitzungen und Dokumenten möglich sein, was aber nicht ausschließt, dass auch andere telhaben können. Dafür spricht etwa, dass wirklich geheim zu haltende Dinge ohnehin in geheimer Sitzung behandelt werden sollten. Das ist aber die Ausnahme, denn die liberale Demokratie hat grundsätzlich nichts zu verbergen. Die Dokumente von Bundestag und Landtagen sind auch im gesamten Internet einsehbar und nicht nur für Deutsche bzw. Landesangehörige. Sofern eingewandt wird, dass dies die Handlungen Parlamentsmitglieder, Antragsstellerinnen, Bewerber etc. einschränkt, da sie nur Studierende sind und nicht Hauptberufliche wegen etwaiger Unprofessionalität Nachteile durch die Öffentlichkeit befürchten, ist dem entgegenzuhalten, dass hier erstens die Wirkmächtigkeit der studentischen Gremien und Medien überschätzt wird und zweites die Praktikabilität entschieden für das Internet spricht. Das Veröffentlichen auf passwortgeschützten Seiten würde zu einer enorm hohen Hemmschwelle für Interessierte führen und technisch weniger Versierten einen Zugang nahezu unmöglich machen. Im Übrigen wäre auch dadurch den Geheimhaltungsinteressen nicht Rechnung getragen: Konsequenterweise geht der Wortlaut einer Bewerbung oder die Zahlen eines Finanantrags ausschließlich die Parlamentsmitglieder, im letzteren Falle auch die Finanzreferentin was an, niemanden sonst!
Da das Parlament aber stets das Bestreben nach leichter Zugänglichkeit geäußert hat, wäre das Umschwenken auf die restriktive Linie des Senats ein Bruch damit.

Abschließend halte ich es für seltsam, dass aufgrund eines einzelnen Onlinkommenmtars die Dokumente entfernt wurden. Wie gesagt, das Parlament verfolgt bisher eine sehr liberale Linie (wie erwähnt, es wird alles sowieso auf der StuPa-Seite veröffentlicht). Dass die Medien, die ja traditionell die Institutionen zu mehr Offenheit drängen, hier hinter ihnen zurückbleiben, wundert mich doch sehr.

12 years ago @ webMoritz.de - Zum Nachlesen: Ticker ... · 0 replies · +1 points

Nach Versendung des Drucksachenpakets kamen noch einige Unterstützer_innen hinzu, sodass der Antrag für die Diagonalquerung jetzt von 154 Studierenden getragen wird: http://www.soliuni-greifswald.de/2012/04/24/uber-...